Novellierung
Beurteilungen der Beamtinnen und Beamte
Eines unserer „Lieblingsthemen“ ist die Beurteilung. Hier kommt es nicht selten zu Missverständnissen jedweder Art auf Seiten aller Beteiligten.
Der Dienstherr hat sich mal wieder an eine Neufassung gewagt. Die angehängten Unterlagen können hierzu eingesehen werden. Insbesondere wollen wir auf das Schreiben des MIK vom 19.01.2024 hinweisen. Die Beurteilungsverordnung selbst findet Ihr im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 9.12.2024 Nr. 105 Seite 1 ff. Demnach müssen sowohl Beurteiler als auch Entwerfer ein höheres Statusamt haben, als der zu Beurteilende. Das bedeutet m.E., dass Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter (sofern diese mit gehobenen und nicht dem höheren Dienst angehören) offenbar auch nicht mehr die Beurteilungen für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entwerfen dürfen, da andernfalls die (folgende) Beurteilung rechtswidrig sein würde.
Es bleibt also in diesem Themenkomplex spannend.