Für Mitglieder des BDR LV Brandenburg ist der berufsbezogene Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die tatsächliche Gewährung des Rechtsschutzes erfolgt durch den dbb. bzw. durch dessen Dienstleistungszentren (DLZ) für den BDR LV BRandenburg ist das DLZ Ost in berlin zuständig. Der dbb- Rechtsschutz umfasst sämtliche dienstrechtliche Fragen. Das Dienstrecht weist auch Bezüge zum Sozialrecht auf, deshalb werden auch Rechtsprobleme des Sozialrechts erfasst, soweit diese Auswirkungen auf das Dienstrecht haben. Ein wichtiges Gebiet ist z.B. das Schwerbehindertenrecht, (z.B. die Feststellung des Grades der Behinderung), aber auch Fragen im Zusammenhang mit Unfällen (Dienstunfälle oder Wegeunfälle von und zur Arbeitsstätte). Der Rechtsschutz wird über den BDR LV Brandenburg als Fachgewerkschaft beantragt. Der Rechtsschutz wird immer nur für eine Instanz gewährt, wird aber eine weitere Instanz durch den Gegner angerufen, gilt der einmal gewährte Rechtsschutz fort. War der (erste) Rechtsschutzfall erfolglos, entscheidet der BDR LV Brandenburg in Rücksprache mit dem DLZ erneut über das weitere Rechtsschutzbegehren. In diesem Fall wird ein neuer Rechtsschutzantrag mit der Bitte übermittelt, dieser ist durch den BDR LV Brandenburg und gegebenenfalls unter Hinzuziehung des zuständigen dbb brandenburg neu zu genehmigen.
Ein Rechtsschutzgesuch ist an den Landesvorsitzenden des BDR LV Brandenburg zu richten, dabei sollte der Sachverhalt beschrieben werden und eventuelle Unterlagen beigefügt werden. Unerlässlich sind auch die Angaben der persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc.
Ob und in welchem Umfang Rechtsschutz gewährt wird liegt in der Zuständigkeit des BDR LV Brandenburg, dieser leitet bei Bewilligung die Unterlagen mit dem Votum an den dbb ost.
Dieser nimmt dann Kontakt zu dem BDR-Mitglied auf und ggfls. erfolgt eine allgemeine Erläuterung und/ oder Einschätzung. Für den Fall dass kein Rechtsschutz gewährt werden kann, meldet sich der BDR LV Brandenburg beim Mitglied. Ein Grund des Versagens ist die vorherige Einschaltung eines niedergelassenen Rechtsanwaltes; die Rechtsschutzordnung des dbb „verbietet“ diese Möglichkeit, weil im DLZ eigene RAe tätig sind, sie sind auf Rechtsfälle aus dem öffentlichen Dienst spezialisiert und daher sehr kompetent.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an, selbst wenn es noch keine Konflikte gibt, aber befürchtet werden. Kennt man die Grenzen und mögliche Alternativen, können rechtliche Fehler oder auch nur Irritationen vermeiden werden und die Erfolgsaussichten eines möglichen Streits erhöhen sich. Zu denken sind insbesondere an die Konflikte mit Vorgesetzten anlässlich von Beurteilungen. Alle (Beurteilungs-)Gespräche mit der Verwaltung sollten Sie gut vorbereiten und möglichst nicht alleine führen, die Mitnahme einer Vertrauensperson ist oft hilfreich, kann diese für Sie doch ein Protokoll führen, aber auch das Gespräch miteinander reflektiert werden.