Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Brandenburg e.V.
 Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Brandenburg e.V.

Rechtsschutz

Für Mitglieder des BDR Brandenburg ist der berufsbezogene Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die tatsächliche Gewährung des Rechtsschutzes erfolgt durch den dbb. bzw. durch dessen Dienstleistungszentren (DLZ) für den BDR LV BRandenburg ist das DLZ Ost in berlin zuständig. Der dbb-Rechtsschutz umfasst sämtliche dienstrechtliche Fragen. Das Dienstrecht weist auch Bezüge zum Sozialrecht auf, deshalb werden auch Rechtsprobleme des Sozialrechts erfasst, soweit diese Auswirkungen auf das Dienstrecht haben. Ein wichtiges Gebiet ist z.B. das Schwerbehindertenrecht, (z.B. die Feststellung des Grades der Behinderung), aber auch Fragen im Zusammenhang mit Unfällen (Dienstunfälle oder Wegeunfälle von und zur Arbeitsstätte). Der Rechtsschutz wird über den BDR Brandenburg als Fachgewerkschaft beantragt. Die Gewährung erfolgt immer nur für eine Instanz; wird aber eine weitere Instanz durch den Gegner angerufen, gilt der einmal gewährte Rechtsschutz fort. War der (erste) Rechtsschutzfall erfolglos, entscheidet der BDR Brandenburg in Rücksprache mit dem DLZ erneut über das weitere Rechtsschutzbegehren. In diesem Fall wird ein neuer Rechtsschutzantrag mit der Bitte übermittelt, diesen durch den BDR Brandenburg und gegebenenfalls unter Hinzuziehung des zuständigen dbb brandenburg neu zu genehmigen.

Ein Rechtsschutzgesuch ist an den Landesvorsitzenden des BDR Brandenburg zu richten, dabei sollte der Sachverhalt beschrieben werden und eventuelle Unterlagen beigefügt werden. Unerlässlich sind auch die Angaben der persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc.

Ob und in welchem Umfang Rechtsschutz gewährt wird liegt in der Zuständigkeit des BDR Brandenburg, dieser leitet bei Bewilligung die Unterlagen mit dem Votum an den dbb.

Dieser nimmt dann Kontakt zu dem BDR-Mitglied auf und ggf. erfolgt eine allgemeine Erläuterung und/oder Einschätzung. Für den Fall dass kein Rechtsschutz gewährt werden kann, meldet sich der BDR Brandenburg beim Mitglied. Ein Grund des Versagens wäre bspw. die vorherige Einschaltung eines niedergelassenen Rechtsanwaltes. Die Rechtsschutzordnung des dbb „verbietet“ diese Möglichkeit, da im DLZ eigene RAe tätig sind, welche auf Rechtsfälle aus dem öffentlichen Dienst spezialisiert sind.

Wichtige Hinweise

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an, selbst wenn es noch keine Konflikte gibt, aber befürchtet werden. Kennt man die Grenzen und mögliche Alternativen, können rechtliche Fehler oder auch nur Irritationen vermieden werden und die Erfolgsaussichten eines möglichen Streits erhöhen sich. Beispielsweise sind Konflikte mit Vorgesetzten anlässlich von Beurteilungen. Alle (Beurteilungs-)Gespräche sollten Sie gut vorbereiten und ggf. nicht alleine führen; die Mitnahme einer Vertrauensperson kann oft hilfreich sein.