Rechtsschutz
Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Rahmen der Rechtspflegerprüfung
Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte aktuell über die Bewertung einer Prüfungsklausur. Der BDR Brandenburg hatte dem Kläger Rechtsschutz gewährt.
Die Klage hatte mithin keinen Erfolg. Sie war als Verpflichtungsklage in Form einer Bescheidungsklage zwar zulässig, war jedoch unbegründet. Dem Kläger steht kein Anspruch auf erneute Bewertung seiner Examensarbeit im Bereich „Allgemeines Vollstreckungs-recht“ zu, da die angegriffene Prüfungsentscheidung rechtmäßig ist. Zur Entscheidung VG 26 K 718/23.
Für Mitglieder des BDR Brandenburg ist der berufsbezogene Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die tatsächliche Gewährung des Rechtsschutzes erfolgt durch den dbb. bzw. durch dessen Dienstleistungszentren (DLZ). Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an, selbst wenn es noch keine Konflikte gibt, aber befürchtet werden. Kennt man die Grenzen und mögliche Alternativen, können rechtliche Fehler oder auch nur Irritationen vermieden werden und die Erfolgsaussichten eines möglichen Streitfalls erhöhen sich. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter Rechtsschutz.
