10. Personalrätekonferenz

Ein kurzer Blick zurück … lohnt sich mitunter

19. Dezember 2025

Wir blicken zum Jahresende kurz zurück auf die 10. Personalrätekonferenz in der Justizakademie im September 2025.

 

Zum Zeitpunkt seiner Rede ging der Staatssekretär Ernst Bürger noch davon aus, dass es bald einen „Pakt für den Rechtsstaat“ geben wird. Der Bund wollte die Justiz der Länder mit insgesamt 450 Mio Euro unterstützen. Es wurde bereits über zusätzliche Stellen und konkrete Investitionen in Baumaßnahmen gesprochen. Nun meldete die Presse, dass Bund und Länder sich bisher nicht einig werden. Insbesondere die 240 Mio Euro für neues Personal sind streitig.

Es wurde ebenfalls über Personalstellen im Ressort, Nachwuchsgewinnung, Standortfragen, Digitalisierung und vieles mehr diskutiert. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass auf Einladung von Frau Fischer ein weiterer Austausch mit dem Schwerpunkt Strafvollzug im Brandenburgischen Landtag stattfinden soll. Dieses Versprechen hat Frau Fischer inzwischen eingelöst.

Wie die Unterstützung durch den zweiten Koalitionspartner weiter geht, ist inzwischen offen. Der ehemalige Arbeitsrichter und jetzige Landtagsabgeordnete von Ossowski hat bekanntlich das BSW verlassen.

Am zweiten Tag der Personalrätekonferenz wurde in Arbeitsgruppen gearbeitet.

In der Arbeitsgruppe für die Ordentliche Gerichtsbarkeit war der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Herr Deller, zu Gast.

Er wagte den Ausblick, dass trotz der verstärkten Ausbildungen im gehobenen und mittleren Dienst sowie der Qualifizierung für den Justizwachtmeisterdienst in den kommenden Jahren mehr Personal verloren geht, als ausgebildet wird. 

Auch Herr Deller hegte große Hoffnung wegen der Finanzmittel für den Personalhaushalt aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“. Mit den ca. 60 Stellen für Richter und Staatsanwälte, die vom Bund finanziert werden, sollte es auch Mittel für die anderen Justizdienste geben. Neben den oben angeführten Differenzen zwischen Bund und Ländern gibt es eine Umsetzung nur, wenn sich alle Bundesländer an dem Projekt beteiligen. Problematisch könnte zudem werden, dass die jeweiligen Finanzminister der Länder die hinzukommenden Stellen für die s. g. „Folgedienste“ aus den Landeshaushalten finanzieren müssten.

Neben der aktiven Personalgewinnung z. B. über Sozialmedia soll versucht werden, Bedienstete über den Renteneintritt hinaus zu beschäftigen (künftig „Aktivrente“). Herr Deller erklärte, dass außerdem dem Wissens- und Erfahrungsverlust, der durch das Ausscheiden von erfahrenen Bediensteten entsteht, entgegengewirkt werden soll. Er beabsichtigt Stellen für eine Wissenstransferphase doppelt zu besetzen. Über diese s. g. „Schiebestellen“ werden der erfahrene, ausscheidende Mitarbeiter und der Neuling während einer Einarbeitung parallel beschäftigt. Außerdem werden die Stellenreste von Teilzeitbeschäftigten weiter gebündelt und zu ca. 80 Prozent besetzt.

Es wurde zudem diskutiert, warum ausgebildete Rechtspfleger und ausgebildete Justizobersekretäre/-fachangestellte nach ihrer Ausbildung im Ministerium oder beim ZenIT eingesetzt werden. Die vom Präsidenten vorgetragene Argumentation zielte auf die Vermeidung von Reibungsverlusten usw. ab. Diese Argumente konnten aber nur bedingt überzeugen, da im Gegensatz zur Exekutiven in den Gerichten ausschließlich die ausgebildeten Fachkräfte eingesetzt werden können. Der Bund Deutscher Rechtspfleger wird zu diesem Thema weiter nachhaken!

Besprochen wurde auch die Möglichkeit der nachträglichen Verbeamtung im mittleren Justizdienst. Spannend für alle Teilnehmenden war die Aussage, dass auch Seiteneinsteiger – sofern sie nicht Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind –, welche sich nach befristeter Einstellung erfolgreich bewährt haben, unter der Voraussetzung der Möglichkeit einer unbefristeten Einstellung berücksichtigt werden können. Bei diesem Thema ist inzwischen ziemliche Ernüchterung eingetreten. Die meisten Interessierten haben inzwischen die Altersgrenze für die Verbeamtung überschritten. Den Seiteneinsteigern wird die Verbeamtung derzeit gar nicht angeboten.

Einen regen Austausch mit dem OLG-Präsidenten gab es auch zum Thema Praxisausbildung der Anwärter des mittleren Justizdienstes. Insbesondere ging es um die Gewinnung von weiteren Praxisausbildern an den Gerichten und die entsprechende Unterstützung durch die jeweiligen Behörden- und Geschäftsleitungen. Insbesondere wurde über eine Wertschätzung gegenüber den jetzigen Praxisausbildern gesprochen. Der BDR ist der Auffassung, dass bei diesem Thema in den Gerichten noch viel Luft nach oben ist. Insbesondere die Bediensteten der Amtsgerichte arbeiten spätestens nach Einführung der eAkte am Limit und sollen nun zusätzlich die Praxisausbildung von erheblich mehr Anwärtern bewältigen.

Die Qualifizierung der Justizwachtmeister wird ebenfalls fortgesetzt. Trotz Nichtbewilligung zweier beantragter Dozentenstellen im Doppelhaushalt 2025/2026 findet die Qualifizierung statt. Unterstützung erhält die Justizakademie durch das OLG (1 Stelle) und das MdJD (1 Stelle).

Wie vom OLG-Präsidenten kürzlich in einem Zeitungsinterview mitgeteilt wurde, steigen die Fallzahlen in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit weiter erheblich an. In den vergangenen zwei Jahren stieg die Zahl von 93.500 auf etwa 100.000 Verfahren. In den Amtsgerichten wird die Wertgrenze zum Jahreswechsel für Zivilverfahren (und Mahnverfahren etc.) von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben.

Neben dieser allgemeinen Arbeitsverdichtung in den Gerichten hat die Einführung der eAkte nicht zu einer Effektivitätssteigerung geführt. Tatsächlich wurde sogar ein mit der e-Akte verbundener erhöhter Arbeitsaufwand festgestellt!

Im Jahr 2027 wird deshalb eine komplette Pebb§y-Neu-Erhebung stattfinden. Herr Deller konnte hierzu berichten, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht bereits entsprechende Vorschläge von teilnehmenden Gerichten an das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung gemeldet hat. Die teilnehmenden Gerichte werden allerdings deutschlandweit anhand von Größe und Lage ausgewählt, um eine aussagekräftige Statistik zu erhalten.

In der Arbeitsgruppe für die Staatsanwaltschaften war Herr Generalstaatsanwalt Wilkening der Gast. Es wurde über die Themen "Umgang der Behördenleitungen mit Bediensteten", "Einführung der elektronischen Akte" und "Einheitliche Regelungen bei der Anwendung zur e-Akte" diskutiert. Ganz konkret wurde am Einzelfall über Zuständigkeiten für die Veraktung, über Schulungsrückstand, über das Multiplikatorenmodell und die Überarbeitung von Anleitungen und Handbüchern gesprochen.

Im Bereich der Staatsanwaltschaften ist die eStrafakte inzwischen offiziell eingeführt. Der BDR und der Amtsanwaltsverein haben in den Personalvertretungen erhebliche Bedenken gegen die flächendeckende Regeleinführung zum 01.01.2026 angemeldet. Nach unserer Kenntnis werden von Seiten der anderen Ermittlungsbehörden (Polizei, Zoll usw.) bisher die Strafanzeigen nur in sehr beschränktem Umfang als E-Akte bei den Staatsanwaltschaften eingeliefert. Es ist zu befürchten, dass später die Strafanzeigen in großen Wellen bei den Staatsanwaltschaften eingehen. 

Besonders problematisch ist aus unserer Sicht ebenfalls die chronische Unterbesetzung der Staatsanwaltschaften im Mittleren Justizdienst. Insgesamt sollen bei den vier Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg laut Pebb§y-Personalberechnung fast 50 Bedienstete (ca. 17 %) fehlen. Hier wird der BDR auch 2026 die einfache Botschaft an die Verantwortlichen senden: 

“Das beste Gesundheitsmanagement ist eine auskömmliche Personalausstattung!“

Das von den Staatsanwaltschaften vorgestellte Multiplikatorenmodell für die Einführung der eStrafakte sollte den Bediensteten eine vorbildliche Betreuung vor Ort sichern. Leider haben wir erfahren, dass den eingesetzten Multiplikatoren diese Aufgabe zusätzlich zum normalen Pensum mit Eildiensten etc. übertragen wurde. Die gute Idee ist so leider nicht praktikabel und einzelne Multiplikatoren haben deshalb inzwischen sogar -auf eigenen Wunsch- die Staatsanwaltschaft verlassen.

Der BDR bleibt an diesem Thema dran! Nächstes Jahr soll im ersten Quartal die Einführung der eAkte in den Bereichen Strafe, Nachlass und Mobiliarvollstreckung nochmals evaluiert werden.

In der Arbeitsgruppe für die Fachgerichte wurde ebenfalls mit dem Schwerpunkt Informationstechnik diskutiert. Vor Einführung der e-Akte wurde in den Fachgerichten die Software Eureka-Fach eingeführt (vgl. forumSTAR in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit). Im Anschluss kam die eAkte und eIP dazu. Die Bediensteten mahnten zusätzlichen Schulungsbedarf an und beklagten, dass einzelne Fachgerichte keine eigene Scanstelle haben. In Frankfurt (Oder) gibt es z. B. eine gemeinsame Scanstelle von Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht.

Wie von Frau Babette Halbe-Haenschke und Frau Stefanie Vier (beide – Fa. Benefit BGM) in ihrem Vortrag erläutert, hat sich jeder schon einmal in einem sogenannten Jammerzirkel wiedergefunden. Laut Frau Halbe-Haenschke wird aber durch Studien belegt, dass 90 Prozent aller Sorgen später gar nicht zur Realität werden und dass Entscheidungen einfach Mut brauchen!

Wenn wir uns Ziele setzen, müssen diese verstehbar, erreichbar und sinnvoll sein!

Wichtige Termine für 2026:

Der Hauptpersonalrat hat inzwischen bereits einen Wahlvorstand für die Personalratswahlen 2026 bestimmt und dieser Hauptwahlvorstand hat den Wahltermin auf den 5./6. Mai 2026 festgelegt!

Die 11. Personalrätekonferenz soll -mit den im Mai 2026 neu gewählten Personalräten- am 8. und 9. Dezember 2026 in der Justizakademie des Landes Brandenburg stattfinden.

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