Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Brandenburg e.V.
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Update E-Akte

Erweiterung der Pilotierung der E-Akte in Nachlassangelegenheiten

28. August 2024

Die Pilotierung der E-Akte in Nachlassangelegenheiten hat erhebliche Schwierigkeiten zu Tage gebracht. Insbesondere das Scannen der vom rechtsuchenden Bürgen einzureichenden Personenstandsurkunden erweist sich als hinderlich für einen raschen Work-Flow.

 

An Lösungen (z.B. das Scannen von Urkunden durch die Geschäftsstellenverwalterinnen und –verwalter mit Hilfe von Tischscannern) wird gearbeitet.

Als Hemmschuh erweist sich auch die oftmals sehr dünne Personaldecke im mittleren Dienst. Nicht jedes Gericht kann - auf Grund von Personalmangel - in das Pilotprojekt „E-Akte Nachlass“ einsteigen, ohne erhebliche personelle Verwerfungen zu riskieren. Der Hauptpersonalrat hat daher am 26. August 2024 die Erweiterung des Pilotprojektes „E-Akte Nachlass“ auf die Amtsgerichte in Fürstenwalde/Spree, Frankfurt(Oder) inkl. Nebenstelle Eisenhüttenstadt, Königs Wusterhausen, Lübben und Senftenberg abgelehnt.

Ein rascher Weg aus der personellen Misere im mittleren Dienst ist derzeit nicht zu erwarten. Um die noch ausstehenden Abteilungen (InsO, Strafsachen) mit der E-Akte auszustatten und auch gleichzeitig die Kolleginnen und Kollegen – gerade im mittleren Dienst – mitzunehmen, ist es angezeigt, den Prozess der Einführung über den 31. Dezember 2025 laufen zu lassen. Dabei handelt es sich aber um eine politische Entscheidung.

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