Einführung der eAkte

Gesetz zum Opt-Out - Verlängerung der Frist zur Einführung der eAkte um 1 Jahr

17. September 2025

Die Einführung der eAkte neigt sich dem vermeintlichen Finale zu und an vielen Stellen hakt es noch.

Der HPR hat die Regeleinführung der eAkte in der Mobiliarvollstreckung einstweilen stoppen können, aber einem Fortgang der Pilotierung nebst moderater Ausdehnung der Pilotierung auf weitere Gerichte vorerst zugestimmt. Das Bundeskabinett hat just ein Gesetz zur Verlängerung der Einführungspflicht der eAkte auf den Weg gebracht. Die Stellungnahme des BDR an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) füge ich Euch zur Kenntnis bei.

Bislang zeigt sich das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MDJD) noch sehr verschlossen zu der Frage, ob „Opt-Out“ auch in Brandenburg gezogen werden soll. Die Personalräte und Berufsverbände würden es durchaus begrüßen, den Kolleginnen und Kollegen noch ein weiteres Jahr Zeit zu verschaffen. Gleichzeitig könnte der Gesetzgeber die Pflicht zur elektronischen Einlieferung von Dateien auf weitere beteiligte Gruppen (z.B. Banken, Inkassobüro, Betreuer) ausweiten, was einiges erleichtern würde.

Wir werden weiter berichten.

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