Bund Deutscher Rechtspfleger Landesverband Brandenburg e.V.
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Rahmendienstvereinbarungen

RDV Wohnraumarbeiten wird verlängert!

15. Mai 2025

Die derzeit geltende Rahmendienstvereinbarung (RDV) zur Wohnraumarbeit wird weiter bis zum 31. März 2026 verlängert. Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) könne keine neue Vereinbarung bis zum 30. Juni 2025 (Auslaufen der jetzigen RDV) verhandeln, weil die Zeit nicht reiche…

Um der Gefahr zu begegnen , dass es gar keine Vereinbarung mehr gibt und jede örtliche Verwaltung machen kann, was sie will, wird die geltende – wenn auch unzulängliche – RDV verlängert. Das MdJD will aber wohl noch mal was zu geltenden RDV schreiben, weil bekannt wurde, dass einzelne Gerichte und Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wohnraumarbeit regelwidrig verweigern oder einfach mal gar nicht entscheiden und „Erledigung durch Liegenlassen“ praktizieren.

 

Das betrifft nur einzelne Verwaltungen, während der überwiegende Teil sich an die RDV hält und auch viele Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes Wohnraumarbeit – auch für 2 Tage - in Anspruch nehmen können. Der bereits dem MdJD vorliegende Entwurf des Hauptpersonalrats (HPR) sieht im Kern eine regelmäßige Mindestanwesenheitszeit von 20% im Gericht oder der Behörde vor, sofern das fachlich und dienstlich machbar ist.

 

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