BDR im Gespräch mit dem Minister
Zukunft der Justiz im Fokus
Foto: MdJD Brandenburg Ministertreffen mit dem Vorstand am 6. Oktober 2025
Am 6. Oktober 2025 traf sich der Vorstand mit Herrn Dr. Grimm, um wesentliche Themen der Justiz zu besprechen – von der Wiedereinführung des Überbeurteilungsverfahrens über die Anhebung des Einstiegamts für Rechtspfleger bis hin zu den Plänen zur Digitalisierung der Justiz. Ein konstruktiver Austausch, der auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung abzielt.
Im Antrittsbesuch wurden zentrale Themen der Justiz diskutiert, die für die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Wiedereinführung der Regelbeurteilung sowie die Wiedereinführung des Überbeurteilungsverfahrens. Trotz mehrfacher Forderungen von Gewerkschaften und Berufsverbänden hat die Landesregierung bislang darauf verzichtet, das Überbeurteilungsverfahren verbindlich zu regeln. Für den BDR stellt dies ein großes Defizit dar, da die rechtssichere Grundlage zur Überprüfung dienstlicher Beurteilungen durch eine unabhängige, übergeordnete Instanz fehlt. Dies würde insbesondere dazu beitragen, die Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten.
Die Praxis der Überbeurteilung war früher ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und zur Korrektur möglicher Beurteilungsfehler. Ihre Wiedereinführung wäre aus Sicht des BDR ein Schritt zur Verbesserung der dienstlichen Beurteilungskultur und zur Sicherstellung objektiver und gerechter Personalentscheidungen.
Ein weiterer zentraler Punkt war die Eingangsbesoldung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Der BDR fordert eine Anhebung des Einstiegamtes von A9 auf A10. Die bisherigen Rahmenbedingungen widerspiegeln nicht mehr die gestiegenen Anforderungen und die zunehmende Verantwortung des Berufs. Eine Anpassung wäre nicht nur gerecht, sondern auch entscheidend für die Nachwuchsgewinnung in der Justiz, um die Attraktivität des Berufs zu steigern.
Die Digitalisierung der Justiz ab 2026 war ebenfalls ein zentrales Thema des Treffens. Der BDR wollte sich über die Pläne des Ministers zur vollumfänglichen digitalen Arbeit informieren, insbesondere hinsichtlich der bereits veralteten Fachanwendungen und der geplanten Digitalisierung weiterer justizieller Aufgaben. Die Modernisierung und Digitalisierung der Justiz sind unverzichtbar, um die Arbeit effizient und zukunftsfähig zu gestalten.
Nicht zuletzt wurde die Nachwuchsgewinnung und das Onboarding neuer Kolleginnen und Kollegen thematisiert. Der BDR betonte, dass die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die Justiz höchste Priorität haben muss. Dazu gehört auch die frühe Ansprache von potentiellen Nachwuchskräften und die Verbesserung des Zugangs zu den verschiedenen Berufsbildern der Justiz. Der Minister wurde gebeten, mehr über die geplanten Maßnahmen zur Optimierung des Onboardings und zur Steigerung der Attraktivität der Justizberufe zu berichten.
Zum Abschluss des Gesprächs wurde die konstruktive Zusammenarbeit bekräftigt und es wurden weitere Gespräche vereinbart, um die angesprochenen Themen weiter voranzutreiben. Der BDR freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und auch darauf, die angesprochenen Anliegen im Interesse der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Justiz weiter zu verfolgen.